Gewerbeanmeldung: So wirst du selbständige/r PersonenbetreuerIn in Österreich

Wie du bei einer Gewerbeanmeldung vorgehen musst, und was dabei zu beachten ist, erfährst du in unserem nachfolgenden Artikel. Unsere Gesellschaft wird stetig älter. Dadurch gibt es immer mehr Senioren, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrem Alltag Hilfe brauchen. Sei es beim Erledigen von Aufgaben im Haushalt, dem Zubereiten und Einnehmen von Mahlzeiten oder bei der körperlichen Pflege. Egal, welcher Grund sie in diese Situation geführt hat: Für alle ist es am schönsten, trotz ihrer Einschränkungen in ihrem gewohnten Umfeld leben zu können.

Die Familie kann die damit verbundenen Aufgaben jedoch meist nicht aus eigener Kraft leisten. Vor allem, wenn ihre Angehörigen eine 24-Stunden-Betreuung benötigen. In solchen Fällen sind PersonenbetreuerInnen eine wertwolle Unterstützung bei der Versorgung der Betroffenen. Um in Österreich in diesem Bereich selbständig tätig werden zu können, gibt es einige gesetzliche Bedingungen, die wir dir im Folgenden erklären.

Sicher in die Selbständigkeit

Wenn du in Österreich als selbständige/r PersonenbetreuerIn arbeiten möchtest, sind dafür zwei Modelle möglich:

  1. Hierbei suchst du dir deine Klienten selbst. Du schließt direkt mit ihnen einen Vertrag ab und stellst ihnen deine Leistungen in Rechnung.
  2. Du schließt mit einer Agentur einen Vertrag ab, die dich an Klienten vermittelt. Die Rechnung für deine Arbeit stellst du wiederum an den Klienten.

Beim ersten Modell musst du dich selbst um alle Behördengänge kümmern, die nötig sind, um in Österreich legal als selbständige/r PersonenbetreuerIn arbeiten zu dürfen. Beim zweiten Modell nimmt dir häufig die Agentur dieser Schritte ab.

Tipp: Informiere dich bitte vorab genau darüber, welche Leistungen die Agentur für dich erbringt und welche du selbst übernehmen musst. Orientiere dich dabei an unserer Übersicht.

Schritt 1: Wohnsitz anmelden für Gewerbeanmeldung

MeldezettelWenn du für deine Tätigkeit als selbständige/r PersonenbetreuerIn nach Österreich ziehst, bist du verpflichtet, drei Tage nach Bezug deiner Unterkunft deinen Wohnsitz anzumelden. Dies gilt auch für den Fall, dass du bei deinem Klienten wohnst. Bei Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht droht eine Geldstrafe von bis zu 726 EUR.

Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat. Du benötigst dafür die folgenden Unterlagen:

  • Meldezettel-Formular, vom Wohnungseigentümer bzw. Hauptmieter unterschrieben,
  • Reisepass,
  • Geburtsurkunde und
  • falls vorhanden: Nachweis des akademischen Grades.

Schritt 2: Gewerbeanmeldung

Gewerbestandort

Gewerbeanmeldung StartDer nächste Schritt in deine selbständige Tätigkeit ist die Anmeldung eines Gewerbes. Hierfür wendest du dich an die Bezirksverwaltungsbehörde der Stadt, in der sich dein Gewerbestandort befindet. Der Gewerbestandort kann die Adresse deines Klienten sein. Wenn du über eine Agentur vermittelt wirst, kannst du nach vorheriger Absprache auch ihre Adresse als Gewerbestandort angeben.

Unterlagen

In der Bezirksverwaltungsbehörde befindet sich die für dich zuständige Gewerbebehörde. Hier kannst du deine Anmeldung für das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ einreichen. Für die Anmeldung benötigst du folgende Unterlagen:

 

  • Gültiger Reisepass
    • oder: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige,
  • im Falle einer Namensänderung: Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde,
  • bei Wohnsitz außerhalb von Österreich: Meldebestätigung,
  • bei Wohnsitz außerhalb von Österreich oder Aufenthaltsdauer in Österreich unter 5 Jahren: Strafregisterbescheinigung des Herkunfts- bzw. Aufenthaltslandes und
  • im Falle einer Neugründung: Bestätigung der zuständigen Wirtschaftskammer.

Formular zur Gewerbeanmeldung 

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen benötigst du ein Anmeldeformular. Du erhältst dieses Formular, wenn du persönlich zur Anmeldung in die Gewerbebehörde gehst. Damit du nicht vor verschlossenen Türen stehst, solltest du dich unbedingt vorab über die Öffnungszeiten informieren. Alternativ kannst du die Anmeldung auch online über das Unternehmensservice-Portal durchführen.

Voraussetzungen:

Für die Anmeldung eines Gewerbes in Österreich musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Alter: mindestens 18 Jahre,
  • Eigenberechtigung, d.h. keine Sachwalterschaft,
  • Staatsangehörigkeit EU/EWR-Mitgliedsstaat/Schweiz und
  • bei anderen Herkunftsländern: Aufenthaltstitel (Aufenthaltsberechtigung).

Ausnahmen:

Auch wenn du die oben genannten Voraussetzungen erfüllst, kannst du kein Gewerbe anmelden:

  • bei Vorliegen noch nicht getilgter Vorstrafen,
  • im Falle eines mangels Vermögen nicht eröffneten oder aufgehobenen Insolvenzverfahrens in den vergangenen drei Jahren,
  • bei bestimmten Finanzvergehen, deren Verurteilung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen oder
  • bei Entziehung der Gewerbeberechtigung (auch im Ausland).

Kosten:

Seit 2019 fallen für die Gewerbeanmeldung keine Kosten mehr an.

Tipp: Die Wirtschaftskammern bieten Beratungsgespräche, informieren über das Neugründungsförderungsgesetz und helfen auch bei der Gewerbeanmeldung.

Start deiner Tätigkeit

Wichtig ist, dass du für die Reise nach Österreich alle deine Unterlagen im Original mit dabei hast. Sobald du deine Unterlagen vollständig eingereicht hast, darfst du in Österreich als selbständige/r PersonenbetreuerIn arbeiten.

Schritt 3: Anmeldung zur Sozialversicherung

Gewerbeanmeldung SVAMit deiner Gewerbeanmeldung geht automatisch eine Pflichtversicherung in der österreichischen Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung einher. Daher erfolgt mit deiner Gewerbeanmeldung eine automatische Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVS). Weitere Infos dazu findest du auch in der ManacareApp Website.

Auch wenn du zusätzlich zu deiner Selbständigkeit noch eine angestellte Tätigkeit ausübst, besteht die Pflicht, sich bei der SVS anzumelden. Diese Pflicht entfällt nur, wenn du deinen Wohnsitz in einem anderen Land hast und dort steuer- und sozialpflichtige Einkünfte vorliegen – auch aus unselbständiger Arbeit. Das liegt auch dann vor, wenn du auch einen Wohnsitz in Österreich hast, sich dein Lebensmittelpunkt aber in dem anderen Land befindet.

Tipps: Für Neugründer sind die Sozialversicherungsbeiträge in den ersten drei Jahren niedriger, um ihnen den Einstieg in die Selbständigkeit zu erleichtern. Informationen dazu gibt es in der Gründungsberatung der Wirtschaftskammern. Hier kann auch die Anmeldung zur SVS erfolgen.

Schritt 4: Gewerbeanmeldung bringt Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer

Mit der Anmeldung deines Gewerbes wirst du automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer. Dabei bestimmt der Standort deines Gewerbes, zu welcher Landeskammer du gehörst. Von hier bekommst du alle weiteren Informationen zu Mitgliedschaft und Leistungen der Kammer sowie zur Zahlung von Beiträgen.

Die genaue Höhe der Grundumlage kannst du bei der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in deinem Bundesland erfragen. Beispiel: Für eine natürlich Person in der Fachgruppe allgemeines Gewerbe variiert die Grundumlage zwischen 40 EUR in Niederösterreich und 96 EUR im Burgenland. In der #ManacareApp findest du alle weiteren Infos und Kontaktdaten zu den Wirtschaftskammern. Du kannst die ManacareApp direkt aus GooglePlay oder aus dem AppStore auf dein Handy herunterladen. Außerdem kannst dich unter https://manacare.app/user/register auch am Computer registrieren.

Schritt 5: Meldung beim Finanzamt

In den ersten vier Wochen, nachdem du deine Arbeit als selbständige/r PersonenbetreuerIn aufgenommen hast, musst du diese Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt melden. Hierfür reicht eine formlose Mitteilung, die sowohl schriftlich als auch mündlich erstattet werden kann. Des Weiteren musst du einen Fragebogen ausfüllen (Formular Verf 24), den du dir von der Website des Bundesministeriums für Finanzen downloaden kannst.

Auf Basis deiner Angaben prüft das Finanzamt, ob du eine Steuernummer bekommst. Dies ist nur der Fall, wenn die Umsatzgrenze von netto 30.000 EUR oder die Einkommensgrenze von 11.000 EUR überschritten wird. Das heißt für dich, dass du erst ab einem Jahreseinkommen von 11.000 EUR Einkommensteuer zahlen musst. Bei Unterschreiten der Umsatzgrenze von netto 30.000 EUR entfällt zudem auch die Umsatzsteuer für dich.

Tipp: Solltest du deinen Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, gelten womöglich andere Regelungen. Weitere Auskünfte dazu erteilt dir das Finanzamt.