Medikamente

Medikamente und der Umgang

Medikamente: Das solltest du im Umgang mit Antibiotika & Co. wissen

MedikamenteOb Tabletten, Kapseln, Tropfen oder Salben: In jedem Zuhause findet man in der Regel eine Ansammlung der verschiedensten Arzneimittel. Die Bandbreite reicht dabei von diversen rezeptpflichtigen bis zu einer Auswahl verschreibungsfreier Medikamente. Diese sind mal nach dem Zufallsprinzip an unterschiedlichen Orten abgelegt, mal gut sortiert und übersichtlich in einem Arzneimittelschränkchen aufbewahrt.

Auch bei deinen Klienten kannst du auf ganz unterschiedliche Situationen treffen. Da ihre Gesundheit an oberster Stelle steht, solltest du dir unbedingt einen guten Überblick über alle vorliegenden Medikamente verschaffen. Denn angebrochene bzw. abgelaufene Produkte können nicht nur ihre Wirkung verlieren, sondern auch unerwünschte Nebenwirkungen verursachen. Mit ein paar grundlegenden Regeln kannst du das so gut es geht verhindern.

Lagerung der Medikamente: vor Wärme und Feuchtigkeit schützen

Medikamente_VerfallsdatumUm ihre einwandfreie Wirkung zu gewährleisten, müssen Medikamente kühl, dunkel und trocken aufbewahrt werden. Denn auch, wenn sie laut Verfallsdatum mehrere Jahre verwendet werden dürfen, können sich Umwelteinflüsse wie Hitze und Feuchtigkeit negativ auf ihre Haltbarkeit auswirken. Badezimmer und Küche eignen sich darum wenig für ihre Lagerung. Besser ist ein ungeheizter, trockener Raum wie z.B. das Schlafzimmer.

Manche Arzneimittel gehören sogar in den Kühlschrank. Um auf Nummer sicher zu gehen, beachte dazu bitte immer die Hinweise auf Verpackungen oder Packungsbeilagen. Insbesondere bei demenzerkrankten Klienten sollte für Medikamente zudem unbedingt eine abschließbare Aufbewahrungsmöglichkeit vorhanden sein. So wird verhindert, dass dein Klient sich aus Versehen an einer Überdosis seiner Medikamente vergiftet.

 

Medikamente-Dokumentation: auf einen Blick Bescheid wissen

Medikamente_BeipackzettelBei Anbrechen eines Medikaments solltest du das Datum auf die Verpackung schreiben. Dies ist insbesondere wichtig, wenn dein Klient von mehreren Personen seine Arzneien verabreicht bekommt. So weiß jeder genau Bescheid, seit wann ein Mittel verwendet wird. Zudem sind manche Medikamente wie z.B. Augentropfen nach dem Öffnen nur eine kurze Zeit haltbar. Über eine gute Dokumentation kann man verhindern, dass sie zu lange verwendet werden.

Angebrochene Medikamente sollten außerdem unbedingt mit dem Beipackzettel aufbewahrt werden. So kann man immer nachlesen, wofür sich das Mittel eignet, wie es dosiert und gelagert werden muss. Bitte beachte: Nach Ende des Verfallsdatums dürfen Medikamente nicht mehr verwendet werden, da sich die Inhaltsstoffe abbauen und die Wirkung sich verändert. Zudem erlischt mit diesem Datum der Haftungsanspruch des Herstellers!

 

Anwendungsformen: Arzneien richtig darreichen

Damit ein Medikament seine Wirkung optimal entfalten kann, muss unbedingt die richtige Anwendungsform beachtet werden. Welche das ist, kannst du der Packungsbeilage entnehmen. Im Folgenden findest du eine Übersicht über die verschiedenen Anwendungsformen für Medikamente sowie eine Erklärung des jeweiligen Begriffs:

  • oral: Dies ist die häufigste Anwendungsform von Medikamenten. Die Arznei wird z.B. in Form von Tabletten und Kapseln über den Mund eingenommen und heruntergeschluckt. Dies gilt auch, wenn ein Wirkstoff in Form von Tropfen, Saft oder löslichem Pulver mit Flüssigkeit einzunehmen ist.
  • sublingual: Das Medikament löst sich im Mund auf und wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Am besten legt man es dafür in die Wangentasche oder unter die Zunge.
  • subkutan (s.c): Das Medikament wird in das Unterhautfettgewebe gespritzt, so dass es langsam in den Blutkreislauf aufgenommen werden kann.
  • rektal: Die Arznei wird zum Beispiel als Zäpfchen oder Einlauf über den After eingeführt.
  • intravenös (i.v.): Das Medikament wird direkt in eine Vene gespritzt oder über einen Tropf dem Blutgefäß zugeführt.
  • inhalativ: Hierbei wird die Arznei als Spray oder in Form eines feinen Pulvers eingeatmet und über die Schleimhaut der Bronchien aufgenommen.
  • intramuskulär (i.m.): Das Medikament wird in einen großen Muskel gespritzt wie in den Gesäßmuskel oder den Oberarm.
  • vaginal: Die Arznei wird als Salbe oder Zäpfchen in die Scheide eingeführt.

Gesetzliche Regeln: das gilt es im Rahmen der Personenbetreuung zu beachten

Medikamente_DispenserDamit du deinem Klienten Medikamente verabreichen darfst, müssen diese vorher laut der ärztlichen Verordnung in einem Dispenser einsortiert werden. Dies dürfen Ärzte, in Österreich zugelassene Diplomkrankenpfleger sowie Angehörige. Am besten ist es, du informierst dich gleich bei deiner Ankunft zum Medikamentenplan und wer die richtige Einsortierung vornimmt. Leider kommt es in der Personenbetreuung oft vor, dass Druck auf Pflegerinnen ausgeübt wird, damit die Medikamente von diesen eingeschachtelt werden. Es ist daher abzuraten, sich diesem Druck zu beugen, denn im Falle eines Fehlers liegt die Haftung bei der Pflegerin. Vorsichtig zu sein und sich an alle Gesetze zu halten, ist gut. Du kannst aber trotzdem die Einsortierung sowie den Medikamentenplan überprüfen, damit deinem Klienten im Umgang mit Medikamenten nichts passiert.

Planung: die ärztliche Verordnung der Medikamente kennen

Für die Einnahme der Medikamente ist zunächst unbedingt die Verordnung des Arztes zu beachten. Hier findest du genaue Angaben, wie oft und in welcher Dosierung dein Klient ein Mittel zu sich nehmen soll. Manchmal ist es auch wichtig, genaue Uhrzeiten für die Einnahme festzulegen. Dies gilt zum Beispiel, wenn dein Klient seine Arznei alle acht Stunden benötigt. Wichtig ist zudem, die vom Arzt verordnete Anwendungsdauer der Behandlung einzuhalten.

Wenn dein Klient große Tabletten verschrieben bekommen hat, fällt ihm die Einnahme oft nicht ganz leicht. Bevor du sie kurzerhand zerkleinerst, solltest du dich aber unbedingt vergewissern, dass dies die Wirkung des Medikaments nicht negativ beeinflusst. Grundsätzlich gilt: Nur Tabletten mit Bruchrille dürfen zerteilt werden. Retard- und Depottabletten sowie Dragees mit Überzug hingegen nicht.

Medikamenteneinnahme: Immer aufrecht und mit viel Wasser

Die orale Einnahme zählt zu den häufigsten Anwendungsformen von Medikamenten. Damit der Wirkstoff sich frei entfalten kann, sollten Tabletten und Kapseln nur mit Wasser eingenommen werden, nicht aber mit Kaffee, Tee, Alkohol, Milch oder Fruchtsäften. Zudem empfiehlt sich, die Einnahme mit einer ausreichend großen Menge Wasser (ca. 200 ml) zu begleiten, damit die Arznei gut vom Körper aufgenommen werden kann.

Um zu verhindern, dass die Tablette in der Speiseröhre hängenbleibt, sollte dein Klient bei der Aufnahme unbedingt im Oberkörper aufgerichtet sein, das heißt stehen oder sitzen. Um die Wirkstoffaufnahme zu begünstigen, sollten Medikamente während einer Mahlzeit oder eine halbe bis eine Stunde vor dem Essen eingenommen werden. Die genauen Angaben dazu kannst du der Packungsbeilage oder der Verordnung des Arztes entnehmen.

Faustregeln für die Anwendung von Medikamenten:

Achte immer auf

  • die Verwendung des richtigen Medikamentes
  • den richtigen Einnahme-Zeitpunkt
  • die regelmäßige Einnahme
  • den richtigen Anwendungs-/Behandlungszeitraum
  • die Einhaltung der vorgegebenen Dosierung

 

Medikamentenreste: Zurück zur Apotheke oder in den Hausmüll

Vor allem bei Medikamenten, die nicht regelmäßig verwendet werden, solltest du vor Verwendung unbedingt das Verfallsdatum kontrollieren. Dabei solltest du auch berücksichtigen, dass eine unsachgemäße Lagerung die Wirkung beeinträchtigen und zu einem Verderben der Arzneimittel führen kann.  Dies erkennst du an verändertem Geruch, Flecken, Verfärbungen und Trübungen, rissigen und aufgeplatzten Tabletten/Kapseln.

Abgelaufene und verdorbene Medikamente sollten unbedingt sachgemäß entsorgt werden, damit sie nicht in falsche Hände gelangen oder die Umwelt verschmutzen. Dafür kann man sie entweder bei einer Apotheke abgeben oder in den normalen Hausmüll geben. Wichtig ist vor allem, sie nicht über den Ausguss oder Toilette zu entsorgen, da dies sich nicht nur negativ auf die Wasserqualität auswirkt, sondern auch zur Resistenzbildung beiträgt.

 

 


Zusatzversicherung

Zusatzversicherung SVS - Krankengeld

Zusatzversicherung SVS - Krankengeld im Krankheitsfall

Wenn du krank wirst und deswegen mehrere Tage nicht arbeiten kannst, wird deine Agentur oder dein Klient einen Ersatz organisieren. Du kannst für die Tage, an denen du krank warst, keine Rechnung an deinen Klienten stellen. Das kann schnell zu finanziellen Problemen führen! Deshalb kannst du bei deiner Sozialversicherung SVS freiwillig eine Zusatzversicherung abschließen. Von dieser Versicherung erhältst du für jeden Krankheitstag einen bestimmten Betrag, das „Krankengeld“, als Ersatz für deine Einnahmen.

Krankengeld

SVA KrankengeldDie Höhe des Krankengelds ergibt sich aus deiner Beitragsgrundlage in der SVS. Das heißt, je mehr du verdienst, desto höher ist das Krankengeld: 60% der täglichen Beitragsgrundlage erhältst du für jeden Tag, an dem du aufgrund von Krankheit nicht arbeiten konntest, mindestens aber 8,94 € pro Tag (Stand 2019).

Die Kosten für die Zusatzversicherung sind auch von deinem Einkommen und damit von der Beitragsgrundlage abhängig: 2,5% der monatlichen Beitragsgrundlage müssen als Beitrag an die Zusatzversicherung bezahlt werden, mindestens aber 30,77 € pro Monat.

Hinweis: der monatliche Beitrag zur Zusatzversicherung kann bei deiner Steuererklärung als Ausgabe angerechnet werden und verringert somit dein steuerpflichtiges Einkommen. Wenn du Krankengeld erhältst, musst du das Krankengeld aber auch als Einnahmen versteuern.

Voraussetzungen

  • Du kannst die Zusatzversicherung jederzeit vor deinem 60. Geburtstag abschließen.
  • Die Versicherung gilt nur für dich, aber nicht für deine Angehörigen.
  • Die Zusatzversicherung muss per Antrag bei der SVS abgeschlossen werden.
  • 6 Monate Wartezeit: du kannst 6 Monate nach dem Antrag das erste Mal Krankengeld beantragen. (Die Wartezeit gilt nur bei Krankheit, NICHT bei einem Arbeitsunfall)
  • Die Zusatzversicherung endet, wenn deine Pflichtversicherung bei der SVS endet.
  • Wenn du 3 Monate lang keine Beiträge zahlst, endet die Versicherung automatisch.

Wie bekomme ich Krankengeld?

SVA KrankheitsfallWenn du krank geworden bist und deswegen nicht arbeiten kannst, musst du das von einem Arzt bestätigen lassen. Dafür gibt es auf der Website der SVS ein eigenes Formular („Krankmeldung“), welches du innerhalb von 7 Tagen an die SVS schicken musst.

Du erhältst dann ab dem 4. Tag deiner Krankheit das tägliche Krankengeld. Wenn du längere Zeit nicht arbeiten kannst, musst du das mit dem gleichen Formular alle 14 Tage vom Arzt bestätigen lassen.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Das Krankengeld erhältst du maximal 182 Tage lang (26 Wochen), wenn du ohne Unterbrechung krank bist. Wenn du wegen derselben Krankheit länger als 26 Wochen nicht arbeiten kannst, erhältst du für weitere 26 Wochen KEIN Krankgeld mehr.

Unterstützungsleistung ohne Zusatzversicherung

Auch ohne die Zusatzversicherung kannst du eine Unterstützungsleistung von deiner Krankenversicherung erhalten, wenn du lange krank bist:

  • Wenn du mehr als 42 Tage ohne Unterbrechung krank bist und nicht arbeiten kannst, erhältst du von deiner Pflichtversicherung €30,53 pro Tag für maximal 20 Wochen (Stand 2019).
  • Dieses Geld erhältst du ab dem 4. Tag deiner Krankheit.
  • Sobald du merkst, dass du länger nicht arbeiten kannst, solltest du zum Arzt gehen und dir das bestätigen lassen.
  • Dafür musst du das gleiche Formular („Krankmeldung“) vom Arzt ausfüllen lassen und an die SVS schicken.
  • Wenn du auch eine Zusatzversicherung hast, erhältst du beide Leistungen parallel: Krankengeld aus der Zusatzversicherung UND die Unterstützungsleistung der Krankenversicherung.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt auf Basis der allgemein zugänglichen Information der SVS und WKO im Mai 2019 recherchiert. Wir empfehlen dir, dich trotzdem ausführlich direkt bei den zuständigen Stellen zu erkundigen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Hier kannst du mehr Informationen erhalten:

Sozialversicherung SVS

 

Weitere nützliche Informationen findest du in unserer #ManacareApp. Lade sie dir hier herunter.


SVS

SVS

Sozialversicherungsanstalt SVS und ihre Leistungen    

 

In Österreich besteht für dich als selbständige Pflegerin, im Gewerbe „Personenbetreuung“, eine Pflichtversicherung bei der „Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen“ (SVS). Sie setzt sich zusammen aus:

  • Krankenversicherung,
  • Pensionsversicherung,
  • Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge

Krankenversicherung

sva_krankenversicherungAls Versicherte hast du einen Anspruch auf medizinische Leistungen aller Art. Von praktischen Ärzten, über Fachärzte bis hin zu Zahnärzten. Dafür müssen die Ärzte einen Vertrag mit der Krankenkasse haben. Du erhältst eine Liste der Ärzte mit Vertrag in deiner Nähe auf der Webseite der SVS (Online Services – Gesundheit und Vorsorge – ARZTSUCHE).

Solltest du Medikamente brauchen, bekommst du vom Arzt ein Rezept. Ganz einfach kannst du dann mit diesem Rezept dein Medikament in einer Apotheke abholen. Für jedes Rezept bezahlst du eine Gebühr von 6,10 € (Stand 2019). Weiter beträgt für die Sozialversicherungskarte "e-card" die Gebühr 11,70 € pro Jahr (Stand 2019).

In der Krankenversicherung besteht für dich zusätzlich ein Selbstbehalt von 20%. Folglich bedeutet das, dass 20% der Kosten, für z.B. einen Arztbesuch in Österreich, von dir selbst bezahlt werden müssen. 80% der Arztkosten übernimmt die Krankenversicherung. Um auch die Kosten für einen Arztbesuch in deinem Heimatland erstattet zu bekommen, musst du bei der SVS zuerst das Formular E106 beantragen. Sobald du dieses Formular erhalten hast, kannst du es der Versicherung in deinem Heimatland vorlegen. Folglich erhältst du da auch deine Versicherungskarte.

ACHTUNG: Diese Versicherungskarte kann nur solange genutzt werden, wie deine Versicherung bei der SVS in Österreich besteht!

Pensionsversicherung

sva_pensionsversicherung

 

Für die finanzielle Absicherung von dir und deinen Angehörigen im Alter, gibt es die Pensionsversicherung. Ebenso tritt diese auch bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall in Kraft. Dazu musst du wissen, dass es verschiedene gesetzliche Voraussetzungen gibt, damit du von der Pensionsversicherung Leistungen beziehen kannst. Eine davon ist, dass du z.B. eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten in Österreich gearbeitet haben musst.

Am Besten wendest du dich bei Fragen zur Pensionsversicherung an deine Agentur, oder direkt an die SVS.

Unfallversicherung

sva_unfallversicherungDie Unfallversicherung "AUVA" sorgt für deinen Schutz bei der Arbeit, und auf dem Arbeitsweg. Bei einem Arbeitsunfall, oder einer Berufskrankheit, versucht die Versicherung dich bei der medizinischen Behandlung, und bei der Rehabilitation, zu unterstützen. Grundsätzlich ist der Beitrag zur Unfallversicherung für alle gleich hoch. Unabhängig davon, wieviel du verdienst. Diesen Beitrag (9,79 € pro Monat, Stand 2019) bezahlst du zusammen mit den Beiträgen für die Kranken- und Pensionsversicherung an die SVS. Dann leitet die SVS deine Beiträge an die Unfallversicherung AUVA weiter.

 

 

Selbständigenvorsorge

sva_ selbstaendigenvorsorgeIn Österreich müssen alle Selbständigen einen Beitrag zur Vorsorge bezahlen. Dabei kannst du aus verschiedenen Vorsorgeunternehmen („Kassen“) eines wählen. Im Falle dass du keine Auswahl triffst, wird dir eine Kasse zugeteilt. Deine Beiträge werden von der Kasse verwaltet und veranlagt. Sobald du die Voraussetzungen zur Leistung aus der Vorsorgekasse erfüllst, kannst du aus unterschiedlichen Formen wählen. Die Höhe des Betrags ist abhängig von den von dir eingezahlten Beträgen, und dem Erfolg der Vorsorgekasse. Genauere Informationen erhältst du bei der gewählten Vorsorgekasse.

 

Anmeldung bei der Sozialversicherung

Bei der Anmeldung deines Gewerbes „Personenbetreuung“ leite die Gewerbebehörde diese automatisch an die Versicherungsanstalt SVS weiter. Die Anmeldung des Gewerbes übernimmt entweder deine Agentur für dich, oder du erledigst das selbst bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Anschließend erhältst du vier Mal im Jahr - im Februar, Mai, August und November – einen Brief der SVS, in dem die Beiträge zur Sozialversicherung aufgelistet werden („Vorschreibung“). Allerdings müssen diese rechtzeitig zum angegebenen Datum bezahlt. Spätestens jedoch immer 18 Tage nach dem Fälligkeitsdatum. Ansonsten kommen zusätzliche Kosten, z.B. Zinsen und Gebühren, auf dich zu!

Berechnet werden die Beiträge aus deinen jährlichen Einkünften. Die Einkünfte ergeben sich so:

EINKÜNFTE = Einnahmen (Honorar laut Vertrag) - Ausgaben (z.B. Fahrkosten) + Sachbezug laut Vertrag (z.B. Essen und Unterkunft).
Aus diesen Einkünften sind folgende Beiträge an die SVS zu zahlen (Stand 2019):

 

sva_einkuenfte

  • Krankenversicherung: 7,65 %,
  • Pensionsversicherung: 18,5 %,
  • Selbständigenvorsorge 1,53 % sowie
  • Unfallversicherung: Fixbetrag von 9,79 Euro monatlich.

 

 

Der Start als selbständige Pflegerin

sva_start_als_selbststaendigeUm dir den Start in die Selbständigkeit zu erleichtern, werden von der Sozialversicherung nur Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage berechnet. Unabhängig von den tatsächlichen Einkünften, und nur für die ersten 3 Jahre deiner Selbständigkeit. 

Was ist die Mindestbeitragsgrundlage?

Unabhängig von deinem Einkommen, musst du einen Mindestbeitrag an die Sozialversicherung zahlen. Zur Berechnung dieses Beitrags verwendet die Sozialversicherung die Mindestbeitragsgrundlage. Die Mindestbeitragsgrundlage beträgt im Jahr 2019:

  • Krankenversicherung und Selbständigenvorsorge: 5.361,72 € sowie
  • Pensionsversicherung: 7.851 €.

Daraus berechnen sich folgende monatlichen Mindestbeiträge:

Bitte beachte: Diese Angaben und Berechnungen sind ohne Gewähr! Für deine individuelle Berechnung wende dich bitte direkt an die SVS.

Vorsicht

Nach den ersten 3 Jahren überprüft die Sozialversicherung, auf Basis deiner Einkommenssteuererklärung, ob deine Einkünfte in den 3 Jahren höher waren, als die Mindestbeitragsgrundlage. Wen das der Fall ist, werden die Beiträge zur Pensionsversicherung für alle 3 Jahre neu berechnet. Somit musst du dann die Differenz an die SVS nachzahlen! Oftmals kann das teuer werden.

Unser Tipp

Damit sich keine hohen Nachzahlungen über 3 Jahre ansammeln, solltest du jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Durch die Einkommenssteuererklärung wird die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge automatisch überprüft. Sollte dann immer noch eine Nachzahlung notwendig sein, ist eine kleinere Summe für ein Jahr einfacher nachzuzahlen und zu verkraften, als eine große Summe am Ende von 3 Jahren!

Am Besten lässt du dich bei deiner Agentur, oder direkt bei der Sozialversicherung SVS, beraten.

SVS Beitrag ab dem 4. Jahr als selbständige Pflegerin

Nach dem 3. Jahr als selbständige Pflegerin verändert sich die Berechnung deiner Beiträge. Nun werden deine Einkünfte aus dem drittvorangegangenen Jahr (z.B. 2016 für 2019) verwendet, um deine neuen Beiträge zu berechnen. Ein Beispiel zur Erklärung:

  • Du hast im Jahr 2014 begonnen, als Pflegerin zu arbeiten.
  • Für 2014, 2015 und 2016 erhältst du vier Mal im Jahr die Vorschreibung der SVS über 515,55 € (3x 171,85 €). Am Ende des Jahres 2013 werden deine Einkünfte überprüft. Eventuell erhältst du dann eine Nachforderung (siehe „Der Start als selbständige Pflegerin“).
  • 2017 erhältst du vier Mal eine Vorschreibung, die sich aus deinen Einkünften aus dem Jahr 2014 berechnet.
  • Im Jahr 2018 erhältst du 4 Mal eine Vorschreibung, die sich aus deinen Einkünften aus dem Jahr 2015 berechnet.
  • Und darauf für 2019 erhältst du vier Mal eine Vorschreibung, die sich aus deinen Einkünften aus dem Jahr 2016 berechnet.

Hinweis

Alle Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Als Grundlage dienten die allgemein zugänglichen Information der SVS und WKO im März 2019. Trotzdem empfehlen wir dir, dich zusätzlich ausführlich und direkt bei den zuständigen Stellen zu erkundigen. Die hier genannten Angaben sind ohne Gewähr. Weitere Informationen findest du hier:

sva_ab_4_jahre

 

Ratgeber für Personenbetreuer der WKO (in verschiedenen Sprachen)

Einkommensteuererklärung

Sozialversicherung (Menüpunkt INFO-SERVICE)


Demenz Header

Demenz

Die wichtigsten Tipps für die Betreuung in den eigenen vier Wänden

Klienten, die von einer Demenz betroffen sind, benötigen im Laufe der Zeit immer mehr Unterstützung in ihrem Alltag. Zu Beginn geht es dabei vor allem um Tätigkeiten, die viel Konzentration abverlangen – wie zum Beispiel der Schriftverkehr mit Versicherungen, der Bank oder diversen Behörden. Nach und nach kommt jedoch auch die Körperpflege, das An- und Ausziehen oder die Aufnahme von Mahlzeiten hinzu.

Zu beobachten, dass die eigenen Fähigkeiten mehr und mehr nachlassen, sorgt bei deinen Klienten meist für großen Stress. Dies kann wiederum mit sich bringen, dass sie nicht einsehen wollen, dass sie deine Hilfe benötigen und sie ablehnen. Damit das Zusammenspiel zwischen dir und deinen Klienten möglichst gut funktioniert, solltest du bei allem für größtmögliche Entspannung sorgen.

Demenz-gerechter Wohnraum: Orientierung fördern – Unfälle vorbeugen

Demenz BeschilderungVor allem bei einer Erkrankung, die die Gedächtnisleistung mehr und mehr beeinträchtigt, spielt das eigene Zuhause eine sehr wichtige Rolle. Nicht selten haben deine Klienten schon lange Jahre hier gewohnt und verbinden unzählige Erinnerungen mit diesem Ort. Da ist es auch von außen leicht nachvollziehbar, dass es in dieser besonderen Situation viel Sicherheit mit sich bringt, in den eigenen vier Wänden bleiben zu können.

Doch auch hier kann es natürlich im Rahmen der für Demenz typischen Begleiterscheinungen, wie Orientierungslosigkeit, nächtliche Unruhe und „Suchen“ zu Stress-Situationen kommen. Um diesen vorzubeugen und es dir und deinen Klienten so leicht wie möglich zu machen, sollte man das Zuhause rechtzeitig demenzgerecht gestalten.

  • Beschilderung: große Schilder an den Türen helfen dabei, den Weg in das „Bad“ und die „Küche“ zu finden. Schilder auf Schranktüren und Schubladen zeigen, wo sich Kleidung, Geschirr und weiteres verbergen
  • Beleuchtung: Bewegungsmelder und Leuchtstreifen auf dem Fußboden beugen Unfällen bei nächtlichen Ausflügen vor.
  • Sicherheit: Ein Herd mit Abschaltautomatik hilft, Brände und Verletzungen zu vermeiden. Ebenso hilfreich ist es, Putzmittel und andere „gefährliche“ Substanzen hinter Verschluss aufzubewahren. Zudem sollten Türriegel und Schlüssel entfernt werden, um zu vermeiden, dass sich Klienten versehentlich einschließen.

Kleidung: Worauf du beim An- und Ausziehen achten solltest 

Mit ihrem Fortschreiten schränkt die Demenz auch Fähigkeiten ein, die für deine Klienten früher selbstverständlich waren. Wie zum Beispiel der Umgang mit Kleidung, bei dem ganz unterschiedliche Schwierigkeiten auftreten können. Zum einen bereiten mit nachlassender Sehkraft und Feinmotorik Kleidungsstücke Probleme, die mit kleinen Knöpfen und Haken verschlossen werden müssen, oder deren Verschluss auf der Körperrückseite liegt.

Zum anderen vergessen sie im Laufe der Zeit die übliche Reihenfolge, in der die Kleidungsstücke anzuziehen sind, oder ihre Kleidung entspricht nicht der Jahreszeit bzw. dem Wetter, das aktuell vorherrscht. Manchmal ziehen Klienten mehrere Kleidungsstücke übereinander an, andere wiederum gar nicht, so dass sie nur teilweise bekleidet sind. Im Sinne eines guten Miteinanders solltest du als Betreuerin versuchen, die Selbständigkeit beim An- und Ausziehen so lange wie möglich zu erhalten. Dabei hilft:

  • Demenz ohne Sockendie Kleidung in der richtigen Reihenfolge herauszulegen bzw. anzureichen
  • nur Kleidung im Kleiderschrank aufzubewahren, die der Jahreszeit entspricht
  • schwierig anzulegende Kleidungsstücke auszutauschen
  • Lieblingsstücke mehrfach bzw. ähnlich zu besorgen, damit ein regelmäßiges Waschen der Kleidung möglich ist

 

 

Körperpflege: Hilfe zur Selbsthilfe

Ebenso wie beim An- und Ausziehen möchten deine Klienten ihre Selbständigkeit auch bei der Körperpflege nicht aufgeben. So ist es nicht verwunderlich, dass sie die Hilfe, die sie eigentlich benötigen, häufig nicht annehmen. Wenn du ihnen beim Waschen, Kämmen oder Zähneputzen unterstützend zur Seite stehst, brauchst du darum besonders viel Fingerspitzengefühl.

Was dir hilft, Verständnis und Geduld aufzubringen, ist zu wissen, dass das Schamgefühl insbesondere bei älteren Menschen sehr stark ausgeprägt ist. Noch dazu sind sie es häufig noch von früher gewohnt, nur einmal die Woche zu baden und sich an den anderen Tagen zu waschen. Um Konflikte zu vermeiden, solltest du auch beim Thema Körperpflege darauf achten, die Vorlieben und Gewohnheiten deiner Klienten zu berücksichtigen. Dabei hilft:

  • bestehende Körperpflege-Rituale unbedingt beizubehalten
  • Klienten durch Anreichen von Zahnbürste, Kamm etc. zu ermutigen, die Tätigkeit selbst auszuführen
  • mit rutschfesten Matten, Duschsitzen etc. für Sicherheit zu sorgen
  • Lieblingshandtücher und -düfte einzubeziehen

Inkontinenz: mit System gegen das Missgeschick

Eine weitere häufige Begleiterscheinung der Demenz ist die Inkontinenz. Der Auslöser liegt darin, dass das Gehirn die Kontrolle über die entsprechenden Muskeln verliert. In der Folge ist es deinen Klienten nicht mehr möglich, Stuhl oder Urin zurückzuhalten, obwohl sie es wollen. Eine weitere Ursache kann zudem sein, dass sie es nicht rechtzeitig schaffen, die Toilette zu finden. In beiden Fällen ist dies mit Gefühlen von Scham und Erniedrigung verbunden. Um Missgeschicke so gut wie möglich zu vermeiden, hilft:

  • deine Klienten regelmäßig zur Toilette zu führen (mindestens alle zwei Stunden) und zusätzlich auf Anzeichen wie Unruhe oder zupfen an der Hose zu achten
  • bei der Kleidung zu berücksichtigen, dass diese schnell und leicht zu öffnen ist
  • die Toilette zu beschildern
  • zusätzlich Inkontinenzeinlagen zu verwenden

Prost & Mahlzeit: entspannt schmeckt's am besten

Demenz Entspannt EssenRegelmäßig wiederkehrende Mahlzeiten wie Frühstück, Mittagessen und Abendbrot spielen im Leben von demenzerkrankten Menschen eine wichtige Rolle. Als bekannte Rituale helfen sie, den Tag zu strukturieren. Gleichzeitig geben sie dir als Betreuerin die Möglichkeit, für eine regelmäßige und vor allem ausreichende Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit zu sorgen. Denn diese wird insbesondere bei fortschreitender Demenz von den Klienten häufig vergessen. Auch denken viele von ihnen, bereits gegessen oder getrunken zu haben. Wie bei den zuvor genannten Punkten ist es wichtig, die Mahlzeiten stressfrei und reibungslos zu gestalten. Dabei hilft:

  • bekannte Essgewohnheiten und Vorlieben zu berücksichtigen
  • Selbständigkeit zu unterstützen, indem man das Essen gabelgerecht zuschneidet
  • die Portion auf einem Teller anzurichten, statt auf dem Tisch eine größere Auswahl anzubieten
  • wenn nötig, die Klienten mit den Fingern essen zu lassen, und darauf auch die Speisen auszurichten
  • Besteck mit großen Griffen, rutschfeste Unterlagen, tiefe Teller usw. zu benutzen

 

Mehr nützliche Informationen erhältst du in unserer #ManacareApp im "Frag Tom" Bereich oder in unseren Schulungsvideos. Lade dir unsere App gleich herunter - auf Deutsch und Rumänisch!


Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung - Welches Risiko ist abgedeckt?

Die Haftpflichtversicherung gibt es für verschiedenste (Lebens-)Bereiche, z.B.

  • Kfz-Haftpflicht,
  • Bauherren-Haftpflicht,
  • Produkt-Haftpflicht,
  • Berufshaftpflicht u.v.m.

Die Privathaftpflichtversicherung versichert Privatpersonen gegen Risiken im normalen Lebensalltag. Diese ist damit eine der wichtigsten Basisabsicherungen für jeden Haushalt. Das Gesetz sieht darin grundsätzlich uneingeschränkten Schadenersatz vor, wenn Sie auf Grund von eigenen Fehlhandlungen einen Schaden verursachen.

Ohne Versicherung können Haftpflichtfälle existenzbedrohend werden, vor allem wenn es sich um Personenschäden handelt. Es gibt Versicherungen für Sach- und Personenschäden. Wenn dir z. B. eine Vase hinuterfällt, oder du die Arbeitsplatte in der Küche durch eine heiße Pfanne beschädigst, kann dies ein Haftpflichtfall sein. Dein Klient stürzt und ist danach pflegebedürftig, dann kann auch ein Schadensersatz auf Dich zukommen. Deswegen ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Es gibt verschiedene Anbieter, bitte informiere Dich bei der WKO.

Du hast noch Fragen zum Thema Versicherungen oder anderen Bereichen? Dann lade dir kostenlos die #ManacareApp herunter, und sieh dir unsere Schulungsvideos an, oder ließ in unserem Ratgeber „FragTom“.


Demență Blog

Beschäftigung und Spiele für Demenzerkrankte

Jeder Mensch hat ein natürliches Bedürfnis nach Beschäftigung

Egal, ob es berufliche, oder familiäre Aufgaben sind, die eigenen Hobbys, Sport oder die Pflege seiner sozialen Kontakte, jeder Mensch hat ein natürliches Bedürfnis nach Beschäftigung. Dieses Bedürfnis nach Beschäftigung besteht auch im Alter, und auch bei einer Demenz-Erkrankung, weiterhin. Es gibt viele Vorteile bei Beschäftigung für Demenz-Kranke. Den Sinn von unterschiedlichen Tätigkeiten zeigen wir dir im Folgenden.

  • Diverse Tätigkeiten schützen deinen Klienten vor Einsamkeit.
  • Deinem Klienten vertraute Handlungen werden reaktiviert (z. B. Singen oder Backen).
  • Du kannst so noch vorhandene Fähigkeiten mit ihm trainieren.
  • Die Aktivitäten geben deinem Klienten Struktur im Alltag.
  • Beschäftigungen sorgen immer für gute Laune, für Abwechslung und Lebensfreude.
  • Das Selbstvertrauen deines Klienten wird gestärkt. Er hat das Gefühl, noch etwas zu können und noch etwas wert zu sein.

Auch für dich als Pflegerin gibt es Vorteile

Der Tag vergeht für dich schneller, dein Klient wird ruhiger, und kann meistens auch besser schlafen. Welche Beschäftigungen eignen sich dafür am Besten?

  • Malen und Basteln, handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
  • Kochen und Backen
  • Ausflüge
  • Lesen und Vorlesen
  • Bewegung und Tanzen
  • Gemeinsames Musizieren mit einfachen Instrumenten
  • Bekannte Lieder singen, evtl. mit Gitarrenbegleitung
  • Gemeinsam (vertraute) Musik hören
  • Sich gemeinsam zu Stimmungsliedern bewegen (schunkeln, tanzen usw.)
  • Sitzgymnastik mit Hintergrundmusik und
  • Regelmäßige Spaziergänge.

Wichtig ist, dass du in jedem Fall weißt, in welchem Stadium der Demenz sich dein Klient befindet. Was kann er noch? Du darfst deinen Klienten nie überfordern, denn das kann ihn oftmals aggressiv machen. dadurch sieht er dann nämlich, was er nicht mehr kann. Aber in jeden Fall ist es wichtig, den Klienten ernst zu nehmen, und einen wertschätzenden Umgang zu pflegen. Demenz ist eine Erkrankung, und du darfst gewisse Äußerungen nicht persönlich nehmen.

Mehr Informationen und Inspirationen findest du in unserer #ManacareApp. Lade sie die herunter, und sieh dir die Schulungsvideos an.

 


Datenschutz Blog

Datenschutz - Umgang mit Klientendaten

Du hast mit vielen persönlichen und medizinischen Daten von Klienten zu tun? Diese Daten sind lt. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders sensibel.

  1. Du darfst die persönlichen und medizinische Daten an keine dritte Person weitergeben. Es sei denn, es gibt eine Zustimmung des Klienten, oder des gesetzlichen Vertreters.
  2. Die Weitergabe von medizinischen Daten z.B. an den behandelnden Arzt, Therapeuten oder mobilen Pflegedienst, bedarf einer Zustimmung. Diese Zustimmung ist meistens im Betreuungsvertrag schon vorbereitet. Der Klienten, oder dessen Vertreter, sollte sie nur noch unterschreiben müssen.
  3. Bei Notfällen entscheidest du immer im Sinne der Gesundheit des Klienten.
  4. Niemals dürfen Fotos, Namen, Geburtsdaten, Adressen etc. von deinem Klienten weitergegeben werden. Damit ist z. B. auch in Facebook, WhatsApp oder via SMS gemeint.
  5. Sei vorsichtig, wenn Du mit einer Kollegin im Cafe sitzt, und über deinen Klienten sprichst. Achte darauf, dass ihr keine persönlichen oder medizinischen Daten dabei austauscht. Das kann zu erheblichen Strafen führen, und wird auch exekutiert.

Weitere Informationen findest Du in unserer #ManacareApp.


Strafregisterauszug

Strafregisterauszug - Gültigkeit - Übersetzung

Für eine Gewerbeneuanmeldung in Österreich brauchst du einen einfandfreien Strafregisterauszug im Original.

Diesen bekommst du in Rumänien bei der örtlichen Polizei. Dein Strafregisterauszug muss in

  • Rumänisch und
  • in deutscher Übersetzung

vorliegen, und er darf nicht älter sein als 3 Monate.

Wichtig ist, dass der Strafregisterauszug im Original vorliegen muss, kein Scan und auch keine Kopie.

Auch wenn du dein Gewerbe hast löschen lassen, und es wieder neu beantragst, muss du diesen Strafregisterauszug vorlegen. Weitere Informationen findest Du in der #ManacareApp.


Meldezettel

Meldezettel - Meldewesen

Es besteht für jeden grundsätzlich eine Meldepflicht in Österreich.

Für den Meldezettel/ das Meldewesen musst du dich innerhalb von 3 Tagen anmelden. In den meisten Fällen wird ein Nebenwohnsitz eingetragen, und der Hauptwohnsitz bleibt in deinem Herkunftsland.

Die Registrierung kannst Du persönlich bei dem für dich zuständigen Meldeamt oder Magistrat durchführen. Dort bekommst du dann eine Meldebestätigung. Diese brauchst du auch für andere Behörden.

Weitere Informationen für Österreich z.B. findest Du auf der Seite des Bundeskanzleramts oder in der #ManacareApp.


Wertgegenstände

Wertgegenstände - Schmuck - Geld der Klienten

Deine Klienten haben ihre Wertgegenstände, wie Schmuck, Geld, oder andere wertvolle Dinge, oftmals offen in der Wohnung herumliegen.

Betreust du Klienten mit bewusstseinsbeeinträchtigenden Erkrankungen, wie Demenz, vergessen diese dann häufig, wo sie ihre Wertgegenstände versteckt haben. Dann beschuldigen sie dich.

Zwar werden deine Klienten und ihre Angehörigen schon vor Beginn einer Betreuung darauf hingewiesen, die wertvollen Sachen verschlossen aufzubewahren. Trotzdem passiert es immer wieder, dass du als Betreuer beschuldigt wirst, etwas geklaut zu haben. Nach Absprache mit den Angehörigen und der Agentur solltet ihr in diesen Fällen immer die Polizei holen.

Dies ist zu deiner Sicherheit.

In den meisten Fällen stellt sich im Nachhinein dann doch heraus, dass die verloren geglaubten Gegenstände wieder auftauchen. Ist das nicht der Fall, kann bei dir auch eine Kofferkontrolle, oder andere Durchsuchungen, durch die Polizei durchgeführt werden.

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