Du hast mit vielen persönlichen und medizinischen Daten von Klienten zu tun? Diese Daten sind lt. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders sensibel.
- Du darfst die persönlichen und medizinische Daten an keine dritte Person weitergeben. Es sei denn, es gibt eine Zustimmung des Klienten, oder des gesetzlichen Vertreters.
- Die Weitergabe von medizinischen Daten z.B. an den behandelnden Arzt, Therapeuten oder mobilen Pflegedienst, bedarf einer Zustimmung. Diese Zustimmung ist meistens im Betreuungsvertrag schon vorbereitet. Der Klienten, oder dessen Vertreter, sollte sie nur noch unterschreiben müssen.
- Bei Notfällen entscheidest du immer im Sinne der Gesundheit des Klienten.
- Niemals dürfen Fotos, Namen, Geburtsdaten, Adressen etc. von deinem Klienten weitergegeben werden. Damit ist z. B. auch in Facebook, WhatsApp oder via SMS gemeint.
- Sei vorsichtig, wenn Du mit einer Kollegin im Cafe sitzt, und über deinen Klienten sprichst. Achte darauf, dass ihr keine persönlichen oder medizinischen Daten dabei austauscht. Das kann zu erheblichen Strafen führen, und wird auch exekutiert.
Weitere Informationen findest Du in unserer #ManacareApp.