Für den Krankenstand gilt grundsätzlich: du bist über die SVS kranken- unfall- und pensionsversichert, wenn dein Gewerbe aktiv ist, und du die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hast.

Falls du im Turnus krank wirst, kannst du jederzeit zum niedergelassenen Arzt gehen, und dich behandeln lassen. Natürlich kannst du im Krankenstand auch in einem Krankenhaus behandelt werden.

Wichtig: Nehme immer deine E-Card mit. Wenn du noch keine E-Card bekommen hast – z.B. bei einem neuen Gewerbe – dann rufe deine Agentur an, oder bei der SVS im zuständigen Bundesland.

Nach der Behandlung solltest du einen schriftlichen Befund mitbekommen für deinen Arzt im Heimatland. Bei Krankenstand musst du sofort die Angehörigen und Agentur verständigen, dass diese einen Ersatz organisieren können. Der Klient darf niemals alleine bleiben!

Weitere hilfreiche Tipps kannst du dir jetzt auch jederzeit kostenlos über die #ManacareApp holen.