Für eine Gewerbeneuanmeldung in Österreich brauchst du einen einfandfreien Strafregisterauszug im Original.

Diesen bekommst du in Rumänien bei der örtlichen Polizei. Dein Strafregisterauszug muss in

  • Rumänisch und
  • in deutscher Übersetzung

vorliegen, und er darf nicht älter sein als 3 Monate.

Wichtig ist, dass der Strafregisterauszug im Original vorliegen muss, kein Scan und auch keine Kopie.

Auch wenn du dein Gewerbe hast löschen lassen, und es wieder neu beantragst, muss du diesen Strafregisterauszug vorlegen. Weitere Informationen findest Du in der #ManacareApp.