Sozialversicherungsanstalt SVS und ihre Leistungen    

  In Österreich besteht für dich als selbständige Pflegerin, im Gewerbe „Personenbetreuung“, eine Pflichtversicherung bei der „Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen“ (SVS). Sie setzt sich zusammen aus:
  • Krankenversicherung,
  • Pensionsversicherung,
  • Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge

Krankenversicherung

sva_krankenversicherungAls Versicherte hast du einen Anspruch auf medizinische Leistungen aller Art. Von praktischen Ärzten, über Fachärzte bis hin zu Zahnärzten. Dafür müssen die Ärzte einen Vertrag mit der Krankenkasse haben. Du erhältst eine Liste der Ärzte mit Vertrag in deiner Nähe auf der Webseite der SVS (Online Services – Gesundheit und Vorsorge – ARZTSUCHE). Solltest du Medikamente brauchen, bekommst du vom Arzt ein Rezept. Ganz einfach kannst du dann mit diesem Rezept dein Medikament in einer Apotheke abholen. Für jedes Rezept bezahlst du eine Gebühr von 6,10 € (Stand 2019). Weiter beträgt für die Sozialversicherungskarte "e-card" die Gebühr 11,70 € pro Jahr (Stand 2019). In der Krankenversicherung besteht für dich zusätzlich ein Selbstbehalt von 20%. Folglich bedeutet das, dass 20% der Kosten, für z.B. einen Arztbesuch in Österreich, von dir selbst bezahlt werden müssen. 80% der Arztkosten übernimmt die Krankenversicherung. Um auch die Kosten für einen Arztbesuch in deinem Heimatland erstattet zu bekommen, musst du bei der SVS zuerst das Formular E106 beantragen. Sobald du dieses Formular erhalten hast, kannst du es der Versicherung in deinem Heimatland vorlegen. Folglich erhältst du da auch deine Versicherungskarte. ACHTUNG: Diese Versicherungskarte kann nur solange genutzt werden, wie deine Versicherung bei der SVS in Österreich besteht!

Pensionsversicherung

sva_pensionsversicherung   Für die finanzielle Absicherung von dir und deinen Angehörigen im Alter, gibt es die Pensionsversicherung. Ebenso tritt diese auch bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall in Kraft. Dazu musst du wissen, dass es verschiedene gesetzliche Voraussetzungen gibt, damit du von der Pensionsversicherung Leistungen beziehen kannst. Eine davon ist, dass du z.B. eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten in Österreich gearbeitet haben musst. Am Besten wendest du dich bei Fragen zur Pensionsversicherung an deine Agentur, oder direkt an die SVS.

Unfallversicherung

sva_unfallversicherungDie Unfallversicherung "AUVA" sorgt für deinen Schutz bei der Arbeit, und auf dem Arbeitsweg. Bei einem Arbeitsunfall, oder einer Berufskrankheit, versucht die Versicherung dich bei der medizinischen Behandlung, und bei der Rehabilitation, zu unterstützen. Grundsätzlich ist der Beitrag zur Unfallversicherung für alle gleich hoch. Unabhängig davon, wieviel du verdienst. Diesen Beitrag (9,79 € pro Monat, Stand 2019) bezahlst du zusammen mit den Beiträgen für die Kranken- und Pensionsversicherung an die SVS. Dann leitet die SVS deine Beiträge an die Unfallversicherung AUVA weiter.    

Selbständigenvorsorge

sva_ selbstaendigenvorsorgeIn Österreich müssen alle Selbständigen einen Beitrag zur Vorsorge bezahlen. Dabei kannst du aus verschiedenen Vorsorgeunternehmen („Kassen“) eines wählen. Im Falle dass du keine Auswahl triffst, wird dir eine Kasse zugeteilt. Deine Beiträge werden von der Kasse verwaltet und veranlagt. Sobald du die Voraussetzungen zur Leistung aus der Vorsorgekasse erfüllst, kannst du aus unterschiedlichen Formen wählen. Die Höhe des Betrags ist abhängig von den von dir eingezahlten Beträgen, und dem Erfolg der Vorsorgekasse. Genauere Informationen erhältst du bei der gewählten Vorsorgekasse.  

Anmeldung bei der Sozialversicherung

Bei der Anmeldung deines Gewerbes „Personenbetreuung“ leite die Gewerbebehörde diese automatisch an die Versicherungsanstalt SVS weiter. Die Anmeldung des Gewerbes übernimmt entweder deine Agentur für dich, oder du erledigst das selbst bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Anschließend erhältst du vier Mal im Jahr - im Februar, Mai, August und November – einen Brief der SVS, in dem die Beiträge zur Sozialversicherung aufgelistet werden („Vorschreibung“). Allerdings müssen diese rechtzeitig zum angegebenen Datum bezahlt. Spätestens jedoch immer 18 Tage nach dem Fälligkeitsdatum. Ansonsten kommen zusätzliche Kosten, z.B. Zinsen und Gebühren, auf dich zu! Berechnet werden die Beiträge aus deinen jährlichen Einkünften. Die Einkünfte ergeben sich so: EINKÜNFTE = Einnahmen (Honorar laut Vertrag) - Ausgaben (z.B. Fahrkosten) + Sachbezug laut Vertrag (z.B. Essen und Unterkunft). Aus diesen Einkünften sind folgende Beiträge an die SVS zu zahlen (Stand 2019):   sva_einkuenfte
  • Krankenversicherung: 7,65 %,
  • Pensionsversicherung: 18,5 %,
  • Selbständigenvorsorge 1,53 % sowie
  • Unfallversicherung: Fixbetrag von 9,79 Euro monatlich.

   

Der Start als selbständige Pflegerin

sva_start_als_selbststaendigeUm dir den Start in die Selbständigkeit zu erleichtern, werden von der Sozialversicherung nur Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage berechnet. Unabhängig von den tatsächlichen Einkünften, und nur für die ersten 3 Jahre deiner Selbständigkeit. 

Was ist die Mindestbeitragsgrundlage?

Unabhängig von deinem Einkommen, musst du einen Mindestbeitrag an die Sozialversicherung zahlen. Zur Berechnung dieses Beitrags verwendet die Sozialversicherung die Mindestbeitragsgrundlage. Die Mindestbeitragsgrundlage beträgt im Jahr 2019:
  • Krankenversicherung und Selbständigenvorsorge: 5.361,72 € sowie
  • Pensionsversicherung: 7.851 €.
Daraus berechnen sich folgende monatlichen Mindestbeiträge: Bitte beachte: Diese Angaben und Berechnungen sind ohne Gewähr! Für deine individuelle Berechnung wende dich bitte direkt an die SVS.

Vorsicht

Nach den ersten 3 Jahren überprüft die Sozialversicherung, auf Basis deiner Einkommenssteuererklärung, ob deine Einkünfte in den 3 Jahren höher waren, als die Mindestbeitragsgrundlage. Wen das der Fall ist, werden die Beiträge zur Pensionsversicherung für alle 3 Jahre neu berechnet. Somit musst du dann die Differenz an die SVS nachzahlen! Oftmals kann das teuer werden.

Unser Tipp

Damit sich keine hohen Nachzahlungen über 3 Jahre ansammeln, solltest du jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Durch die Einkommenssteuererklärung wird die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge automatisch überprüft. Sollte dann immer noch eine Nachzahlung notwendig sein, ist eine kleinere Summe für ein Jahr einfacher nachzuzahlen und zu verkraften, als eine große Summe am Ende von 3 Jahren! Am Besten lässt du dich bei deiner Agentur, oder direkt bei der Sozialversicherung SVS, beraten.

SVS Beitrag ab dem 4. Jahr als selbständige Pflegerin

Nach dem 3. Jahr als selbständige Pflegerin verändert sich die Berechnung deiner Beiträge. Nun werden deine Einkünfte aus dem drittvorangegangenen Jahr (z.B. 2016 für 2019) verwendet, um deine neuen Beiträge zu berechnen. Ein Beispiel zur Erklärung:
  • Du hast im Jahr 2014 begonnen, als Pflegerin zu arbeiten.
  • Für 2014, 2015 und 2016 erhältst du vier Mal im Jahr die Vorschreibung der SVS über 515,55 € (3x 171,85 €). Am Ende des Jahres 2013 werden deine Einkünfte überprüft. Eventuell erhältst du dann eine Nachforderung (siehe „Der Start als selbständige Pflegerin“).
  • 2017 erhältst du vier Mal eine Vorschreibung, die sich aus deinen Einkünften aus dem Jahr 2014 berechnet.
  • Im Jahr 2018 erhältst du 4 Mal eine Vorschreibung, die sich aus deinen Einkünften aus dem Jahr 2015 berechnet.
  • Und darauf für 2019 erhältst du vier Mal eine Vorschreibung, die sich aus deinen Einkünften aus dem Jahr 2016 berechnet.

Hinweis

Alle Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Als Grundlage dienten die allgemein zugänglichen Information der SVS und WKO im März 2019. Trotzdem empfehlen wir dir, dich zusätzlich ausführlich und direkt bei den zuständigen Stellen zu erkundigen. Die hier genannten Angaben sind ohne Gewähr. Weitere Informationen findest du hier: sva_ab_4_jahre   Ratgeber für Personenbetreuer der WKO (in verschiedenen Sprachen) Einkommensteuererklärung Sozialversicherung (Menüpunkt INFO-SERVICE)