Zusatzversicherung SVS – Krankengeld im Krankheitsfall

Wenn du krank wirst und deswegen mehrere Tage nicht arbeiten kannst, wird deine Agentur oder dein Klient einen Ersatz organisieren. Du kannst für die Tage, an denen du krank warst, keine Rechnung an deinen Klienten stellen. Das kann schnell zu finanziellen Problemen führen! Deshalb kannst du bei deiner Sozialversicherung SVS freiwillig eine Zusatzversicherung abschließen. Von dieser Versicherung erhältst du für jeden Krankheitstag einen bestimmten Betrag, das „Krankengeld“, als Ersatz für deine Einnahmen.

Krankengeld

SVA KrankengeldDie Höhe des Krankengelds ergibt sich aus deiner Beitragsgrundlage in der SVS. Das heißt, je mehr du verdienst, desto höher ist das Krankengeld: 60% der täglichen Beitragsgrundlage erhältst du für jeden Tag, an dem du aufgrund von Krankheit nicht arbeiten konntest, mindestens aber 8,94 € pro Tag (Stand 2019).

Die Kosten für die Zusatzversicherung sind auch von deinem Einkommen und damit von der Beitragsgrundlage abhängig: 2,5% der monatlichen Beitragsgrundlage müssen als Beitrag an die Zusatzversicherung bezahlt werden, mindestens aber 30,77 € pro Monat.

Hinweis: der monatliche Beitrag zur Zusatzversicherung kann bei deiner Steuererklärung als Ausgabe angerechnet werden und verringert somit dein steuerpflichtiges Einkommen. Wenn du Krankengeld erhältst, musst du das Krankengeld aber auch als Einnahmen versteuern.

Voraussetzungen

  • Du kannst die Zusatzversicherung jederzeit vor deinem 60. Geburtstag abschließen.
  • Die Versicherung gilt nur für dich, aber nicht für deine Angehörigen.
  • Die Zusatzversicherung muss per Antrag bei der SVS abgeschlossen werden.
  • 6 Monate Wartezeit: du kannst 6 Monate nach dem Antrag das erste Mal Krankengeld beantragen. (Die Wartezeit gilt nur bei Krankheit, NICHT bei einem Arbeitsunfall)
  • Die Zusatzversicherung endet, wenn deine Pflichtversicherung bei der SVS endet.
  • Wenn du 3 Monate lang keine Beiträge zahlst, endet die Versicherung automatisch.

Wie bekomme ich Krankengeld?

SVA KrankheitsfallWenn du krank geworden bist und deswegen nicht arbeiten kannst, musst du das von einem Arzt bestätigen lassen. Dafür gibt es auf der Website der SVS ein eigenes Formular („Krankmeldung“), welches du innerhalb von 7 Tagen an die SVS schicken musst.

Du erhältst dann ab dem 4. Tag deiner Krankheit das tägliche Krankengeld. Wenn du längere Zeit nicht arbeiten kannst, musst du das mit dem gleichen Formular alle 14 Tage vom Arzt bestätigen lassen.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Das Krankengeld erhältst du maximal 182 Tage lang (26 Wochen), wenn du ohne Unterbrechung krank bist. Wenn du wegen derselben Krankheit länger als 26 Wochen nicht arbeiten kannst, erhältst du für weitere 26 Wochen KEIN Krankgeld mehr.

Unterstützungsleistung ohne Zusatzversicherung

Auch ohne die Zusatzversicherung kannst du eine Unterstützungsleistung von deiner Krankenversicherung erhalten, wenn du lange krank bist:

  • Wenn du mehr als 42 Tage ohne Unterbrechung krank bist und nicht arbeiten kannst, erhältst du von deiner Pflichtversicherung €30,53 pro Tag für maximal 20 Wochen (Stand 2019).
  • Dieses Geld erhältst du ab dem 4. Tag deiner Krankheit.
  • Sobald du merkst, dass du länger nicht arbeiten kannst, solltest du zum Arzt gehen und dir das bestätigen lassen.
  • Dafür musst du das gleiche Formular („Krankmeldung“) vom Arzt ausfüllen lassen und an die SVS schicken.
  • Wenn du auch eine Zusatzversicherung hast, erhältst du beide Leistungen parallel: Krankengeld aus der Zusatzversicherung UND die Unterstützungsleistung der Krankenversicherung.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt auf Basis der allgemein zugänglichen Information der SVS und WKO im Mai 2019 recherchiert. Wir empfehlen dir, dich trotzdem ausführlich direkt bei den zuständigen Stellen zu erkundigen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Hier kannst du mehr Informationen erhalten:

Sozialversicherung SVS

 

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