Allgemeine Geschäftsbedingungen

Manacare GmbH, Unterer Stadtplatz 11, Shop 29, 6330 Kufstein, Österreich vertreten durch Manuel Putzer, BA, im Folgenden kurz Manacare genannt.

1. Präambel

1.1. Manacare entwickelt und vertreibt Softwarelösungen Manacare für Betreuungs- und Pflegedienstleistungen. Gegenstand dieses Vertrags sind die Parameter dieser Leistungserbringung.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die nicht ausschließliche und nicht exklusive Nutzung der Software Manacare (im Folgenden kurz: die Software) entsprechend Punkt 3 dieses Vertrags durch den Kunden. Der Leistungs- und Funktionsumfang, der Software, ergibt sich aus dem in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang.

2.2. Die Software ist ausschließlich über das Internet abrufbare, die Funktion der Software hängt daher von einem funktionierenden Internetanschluss ab. Die für den Betrieb der Software notwendigen Systemanforderungen er- geben sich aus der Beilage Systemanforderungen, welche einen integrierten Bestandteil dieses Vertrags dar- stellt.

3. Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht, die Software für die Zwecke seines Unternehmens in Österreich im Ausmaß der per auf der Website ausgewählten Modulpakete zu verwenden.

3.2. Der Kunde ist ausschließlich nur zum unternehmensinternen Gebrauch der Software berechtigt. Die Überlassung der Software zur Verwendung durch Dritte oder die sonstige Zurverfügungstellung an Dritte, etwa im Wege der Vermietung, ist nicht gestattet.

3.3. Der Kunde ist zur Vervielfältigung der Software nur berechtigt, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software laut diesem Vertragspunkt erforderlich ist. Die entgeltliche und/oder unentgeltliche Weitergabe (Verbreitung) der Software an Dritte ist dem Kunden untersagt.

4. Definitionen

4.1. Werktag bezeichnet die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss der gesetzlichen Feiertage in Österreich.

4.2. Geschäftszeit bezeichnet Werktage in der Zeit Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr, sowie Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr.

4.3. Dokumentation bezeichnet jene Informationen über die Funktionen der Software, die Manacare dem Kunden zur Verfügung stellt.

4.4. Fehler bezeichnet jede nicht unerhebliche, nachweisbare und reproduzierbare Abweichung der Software vom in der Dokumentation genannten Funktionsumfang der Software.
Ausgenommen sind solche Funktionsabweichungen, die auf (i) der Verwendung oder dem Betrieb der Software in Verbindung mit anderer als in den Systemanforderungen genannten Hardware und Software (einschließlich des Betriebssystems), (ii) einem Bug, Defekt oder Fehler in Software von Drittanbietern, welche nicht von Manacare stammt und mit der Software zusammen eingesetzt wird.

4.5 Mangel bezeichnet eine allgemeine Abweichung der Systemlogik bzw. einer Anwendung, welche nicht in der Dokumentation genannt wird aber reproduzierbar ist.

5. Service-Level

5.1. Manacare verpflichtet sich, die Software im Ausmaß von 99%, gerechnet auf ein Jahr, dem Kunden zur Verfügung zu stellen (im Folgenden kurz: die Verfügbarkeit). Die Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Software über einen, den Systemspezifikationen entsprechenden Internetanschluss in Österreich durch einen in den Systemspezifikationen genannten Internetbrowser abgerufen werden kann.

5.2. Von Manacare angekündigte Wartungsarbeiten schmälern die Verfügbarkeit nicht. Sofern möglich, wird Manacare Wartungsarbeiten nicht an Werktagen und nicht in der Geschäftszeit durchführen.

5.3. Die Meldung von Fehlern hat an Manacare über das von Manacare bekanntgegebene Supporttool, welches in der Software durch das integrierte Tool abgerufen werden kann, zu erfolgen.

5.4. Anspruch auf telefonischen Support besteht ausschließlich bei Bestellung dieser Leistung über die Website.

6. Rechte und Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Zugangsdaten geheim zu halten.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm betreuten Patienten nachweislich darüber aufzuklären, dass dessen Daten im Rahmen von Manacare verarbeitet werden. Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm betreuten Patienten der Verarbeitung der Daten zustimmen und wird Manacare davor schad- und klaglos halten.

6.3. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm erfassten Betreuer über die elektronische Datenverarbeitung sowie deren Speicherung aufzuklären und eine schriftliche Zustimmung einzuholen. Eine Vorlage für eine Zustimmungserklärung wird von Manacare zur Verfügung gestellt.

6.4. Der Kunde stimmt zu, dass Manacare auf der Website www.manacareapp.com das Firmenlogo als Referenz angeben darf.

7. Rechte und Pflichten von Manacare

7.1. Manacare hat das Recht, Termine für Anpassungen und Verbesserungen an der Software selbst festzulegen. Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht nicht.

7.2. Die Software enthält Open Source Komponenten. Eine Liste der verwendeten Komponenten sind in Beilage C enthalten.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Das Entgelt für die Nutzung der Software im Rahmen dieses Vertrags entspricht dem bestellten Modulpaket der unterschriebenen Auftragsbestätigung. Zu allen Preisen auf www.manacare.at kommt die gesetzliche MwSt. hinzu und wird für die Dauer dieses Vertrags jeweils am ersten der Abrechnungsperiode, fällig.

8.2. Die Vertragsparteien vereinbaren die Wertbeständigkeit des Wartungsentgelts, wobei als Wertmaßstab der von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2010 dient. Das Wartungsentgelt erhöht sich jährlich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2010 im Jahresabstand gegenüber dem Monat des Abschlusses dieses Vertrags bzw. der letzten Erhöhung oder Minderung des Wartungsentgelts ergibt. Sollte der oben genannte Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist Manacare berechtigt, einen anderen vergleichbaren Index, wie er von der Bundesanstalt Statistik Austria oder deren Rechtsnachfolger oder einer ähnlichen Institution ermittelt wird, anzuwenden.

8.3. Steuern und Abgaben, welche im Zusammenhang mit dem Wartungsentgelt stehen, sind vom Kunden zu be- zahlen. Der Kunde stellt hiermit Manacare schad- und klaglos.

8.4. Sollte der Kunde für mehr als ein Monat im Zahlungsrückstand sein, ist Manacare berechtigt, den Kunden die weitere Nutzung der Software zu untersagen und sämtliche Leistungen einzustellen.

8.5. Falls nichts anderes angegeben ist, gelten die Rechnungen als sofort fällig, Mahnspesen werden mit EUR 12,00 je Mahnung verrechnet.

8.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Manacare aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht durch ein Gericht rechtskräftigt festgestellt worden sind.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Manacare leistet dafür Gewähr, dass jene Funktionen der Software frei von Mängeln sind, welche in der Auftragsbestätigung beschrieben sind. Manacare leistet keine Gewähr dafür, dass Funktionen, welche nicht in der Dokumentation genannt sind, mängelfrei funktionieren oder in späteren Versionen der Software noch vorhanden sind.

9.2. Manacare haftet nicht die Geschwindigkeit der Software. Darüber hinaus ist die Haftung von Manacare ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person.

9.3. Die Haftung von Manacare ist jedenfalls mit jenem Betrag beschränkt, den der Kunde für Lizenzen in den letzten drei Monaten vor dem haftungsverursachenden Ereignis bezahlt hat.

10. Vertragsdauer

10.1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Monats schriftlich mittels eingeschriebenen Brief gekündigt werden, wobei der Kunde auf eine Ausübung dieses Kündigungsrechts für zumindest 6 Monate ab Vertragsbeginn verzichtet.

10.2. Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Angebots oder Auftrags. Der Vertrag kann von Manacare aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jedenfalls, wenn

10.2.1. der Kunde gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und das vertragswidrige Verhalten auch nach schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen einstellt;

10.2.2. der Kunde zahlungsunfähig ist oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Kunde beauftragt im Rahmen dieses Vertrags Manacare mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen. Gemäß § 10 Datenschutzgesetz 2000 ist der Kunde verpflichtet, mit Manacare eine Vereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu schließen.
Dieser Punkt regelt die Überlassung der vom Kunden an Manacare überlassenen personenbezogenen Daten (im Folgenden kurz: die Daten).

11.1. Manacare verpflichtet sich, sämtliche Normen des Datenschutzgesetz 2000 zu beachten.

11.2. Manacare erklärt hiermit, dass er über die notwendigen Rechte (etwa Gewerbeberechtigung) verfügt, seine Tätigkeit für den Kunden auszuüben.

11.3. Sollte Manacare aufgrund eines behördlichen Auftrags verpflichtet werden, Daten herauszugeben, wird Manacare den Kunden unverzüglich über die Datenherausgabe informieren und die Behörde an den Kunde verweisen.

11.4. Ferner verpflichtet sich Manacare, alle erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen zu treffen um die Sicherheit und Integrität der Daten zu gewährleisten und die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Manipulation zu schützen.

11.5. Der Kunde stimmt bereits jetzt zu, dass Manacare ein anderes Unternehmen (einen Subdienstleister) mit der Verarbeitung der Daten beauftragt. In diesem Fall wird er den Kunden rechtzeitig über diesen Umstand informieren. Der Kunde kann dies allenfalls untersagen. Der Kunde stimmt bereits jetzt der Beauftragung von Brunner Webhosting, 4400 Steyr zu.

11.6. Der Kunde stimmt zu, dass die persönlichen Daten der von ihm erfassten Personenbetreuer nach Registrierung durch Manacare per Account zur Verfügung gestellt werden. Die persönlichen Daten, welche standardmäßig und nach Verifizierung zur Verfügung gestellt werden, beschränken sich auf Vorname, Name, Titel, Familien- stand, Anrede, Geschlecht, Name bei der Geburt, Versicherungsnummer, Geburtsort, Religionsbekenntnis, Fo- to, Bewerbungsvideo, Raucherangaben, Größe und Gewicht, Kontaktmöglichkeiten, Staatsangehörigkeit, Führerscheinangaben, Erfahrung in Jahren, WKO Nummer, Dokumente wie Lebenslauf, Ausweis, Gewerbeschein, Referenzen und Ausbildungsnachweise, sowie persönliche Bewertungen des Betreuers. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit per Einstellung noch weitere Daten mit dem Betreuer zu teilen.

11.7. Manacare verpflichtet sich, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, dass der Kunde dem Auskunftsrecht, sowie dem Recht auf Richtigstellung und Löschung von Daten entsprechend dem Datenschutzgesetz 2000 nachkommen kann. Sollte sich ein Betroffener (im Sinne des Datenschutzgesetz 2000) an Manacare mit einem Auskunfts-, Richtigstellungs- oder Löschungsbegehren wenden, verpflichtet sich Manacare diese Anfrage binnen 14 Tagen an den Kunde weiterzuleiten. Im Falle der rechtzeitigen Weiterleitung trifft den Manacare keine Verpflichtung, Begehren von Betroffenen zu bearbeiten. Manacare verpflichtet sich darüber hinaus das Datenhosting in Österreich oder Deutschland zu gewährleisten.

11.8. Dem Kunden wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle der Datenverarbeitungseinrichtung eingeräumt.

11.9. Nach Beendigung dieser Dienstleistungsvereinbarung verpflichtet sich Manacare die Daten an den Kunde zu übergeben bzw. diesem bereitzustellen. Nach Übergabe der Daten an den Kunden verpflichtet sich Manacare, die Daten endgültig zu löschen und alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, zu vernichten.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Als ausschließlicher Gerichtsstand aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Wien-Innere Stadt vereinbart.

12.2. Auf den Vertrag und die daraus resultierenden Ansprüche kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

12.3. Vereinbarter Erfüllungsort ist der Sitz von Manacare.

12.4. Jeder Partei ist verpflichtet, der anderen Partei allfällige Änderungen ihrer Geschäftsanschrift und/oder Zustellanschrift und Telefaxnummer schriftlich mit eingeschriebenem Brief bekanntzugeben. Vor einer derartigen Bekanntgabe ist jede Partei berechtigt, an die bisher bekannte Geschäftsanschrift/Zustellanschrift bzw. Telefaxnummer der anderen Partei Mitteilungen und Willenserklärungen aller Art abzugeben und gelten diese dort als ordnungsgemäß zugestellt.

12.5. Dieser Vertrag gibt die Absprachen der Parteien richtig und vollständig wieder; mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

12.6. Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich zur leichteren Orientierung, schränken jedoch die vertragliche Regelung weder ein noch ändern diese sonst irgendwie.

12.7. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen, um rechtswirksam zu sein, der Schriftform; die Schriftform ist auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis notwendig. Die Sichere Elektronische Signatur erfüllt für Zwecke dieses Vertrages nicht das Schriftformerfordernis.

12.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Systemanforderungen:

1. Verwenden sie ein aktuelles Betriebssystem (mind. Windows 7, Stand:2016) mit allen aktuellen Sicherheitsupdates.

2. Benutzen Sie einen aktuellen Anti-Virenschutz und lassen sie Ihr System in regelmäßigen Abständen überprüfen.

3. Verwenden Sie Google Chrome in der aktuellsten Version und auf Windows die zur Verfügung gestellte App (Das System wird ausschließlich auf dem Browser Google Chrome getestet.)

4. Stellen Sie sicher, dass ihre Systeme nicht über das Internet angreifbar sind und stimmen Sie sich hier mit ihrem EDV Betreuer ab.

5. Stellen Sie sicher, dass die angeführten Kriterien auf alle Systeme im selben Netzwerk erfüllt werden.

Open Source Komponenten

Sie finden eine Liste der aktuell verwendeten Open Source Komponenten auf www.manacare.at

Download AGB