Was bedeutet das für dich?

Vielleicht hast du es ja schon mitbekommen: Deine Sozialversicherung hat einen neuen Namen. Seit dem 01.01.2020 heißt die SVA nun SVS. Diese Abkürzung steht für „Sozialversicherung der Selbständigen“. Unter diesem Dach sind die Versicherten der SVA sowie die Versicherten der SVB zu einer großen Gemeinschaft zusammengeführt worden.

Diese Fusion ist das Ergebnis der großen Krankenkassen-Reform in Österreich.

Insgesamt sind dadurch nun 1,2 Millionen Kunden bei der SVS versichert. Mit ihren Leistungen begleitet die SVS ihre Kunden von der Geburt bis ins hohe Alter. Aus einer Hand bietet sie Selbständigen Absicherung in den drei Bereichen Gesundheit, Unfall und Ruhestand. Was genau sich durch den Wechsel von SVA zu SVS für dich ändert, haben wir dir im folgenden Beitrag übersichtlich zusammengestellt.

 

SVS: Das ist neu

Die wichtigsten Nachrichten vorweg: Die Leistungen, die du bisher von der SVA gewohnt bist, erhältst du weiterhin unverändert auch von der SVS. Zudem erfolgt der Wechsel von SVA zu SVS völlig automatisch. Das heißt, du brauchst nichts dafür zu tun, um deine Versicherung bei der SVS fortzusetzen.

Wissenswert: Die Anmeldung zur Sozialversicherung geschieht weiterhin automatisch bei der Gewerbeanmeldung. Weitere Infos dazu findest du in der Manacare App sowie hier im Blog.

Das Motto der SVS lautet „Gemeinsam gesünder“. Passend dazu ist es nicht nur ihr Ziel, dich bestens medizinisch und therapeutisch zu versorgen. Die neue Versicherungsanstalt erwartet ihre Kunden nun auch mit einem „Mehr“ an Leistungen, Beratung und digitalen Services. Dabei liegt vor allem ein großes Augenmerk auf vorbeugenden Maßnahmen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Selbständigen dauerhaft zu erhalten.

 

Prävention

Die Vorsorge-Angebote, die bisher entweder nur für SVA- oder SVB-Kunden galten, stehen jetzt allen SVS-Versicherten zur Verfügung. Dazu zählen z.B.:

  • Gesundheitshunderter: finanzielle Unterstützung für qualitätsgeprüfte SVS-Vorsorgeprogramme
  • Gesundheits-Camps: mehrtägige Aufenthalte zur Förderung von Themen wie Bewegung, Ernährung u.v.m.
  • Gesundheitscheck Junior: Gesundheitsaktionen für Kinder und Jugendliche
  • Gesundheitswochen

Einrichtungen

Ziel der SVS ist, ihren Versicherten möglichst viele gesunde Lebensjahre zur ermöglichen. Sollte bei dir dennoch ein Krankheitsfall eintreten, hast du Zugang zu neun Einrichtungen, die auf Orthopädie und rheumatische Erkrankungen, Neurologie und Neuropsychologie, Lungen-Onkologie und Unfallchirurgie sowie auf die Rehabilitation von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen spezialisiert sind.

 

Beratung

Dank digitaler Kanäle ist die SVS rund um die Uhr für ihre Kunden da. Unter https://www.svs.at kannst du Informationen abrufen, Bewilligungen beantragen, Versicherungsdatenauszüge herunterladen, dein Pensionskonto einsehen, Termine vereinbaren und vieles mehr. Besonders praktisch: Deine Arztrechnungen kannst du ab sofort auch online einreichen. Dadurch ist das Geld viel schneller auf deinem Konto.

Wissenswert: Reiche deine Rechnungen und Bewilligungen ganz einfach per Smartphone ein. Du findest die SVS-App ab sofort im App Store (iOS) oder im Play Store (Android).

 

SVS: Das bleibt wie gehabt

 E-Card & Selbstbehalt

Deine Eintrittskarte für die SVS ist nach wie vor die E-Card. Bis du eine neue Karte zugeschickt bekommst, behält deine bisherige SVA Karte ihre Gültigkeit. Alle Versicherten sollen bis 2023 eine neue SVS E-Card erhalten. Diese wird dann mit deinem Foto personalisiert sein. Auch an deinem Selbstbehalt ändert sich nichts. Du kannst wie schon bei der SVA nach wie vor eine Halbierung deines Selbstbehalts beantragen.

Beiträge zur Sozialversicherung

Gewerbetreibende sind in Österreich zur Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet und für ihre Zahlung selbst verantwortlich. Als selbständige/r PersonenbetreuerIn musst du circa 25% Sozialversicherung auf das Honorar bezahlen, das du für deine Tätigkeit einnimmst. Die genaue Bemessung ist unter anderem von deinem tatsächlich erzielten Einkommen abhängig. Sie erfolgt daher zusammen mit der Einkommenssteuer.

Wissenswert: In den ersten beiden Jahren deiner gewerblichen Tätigkeit fallen die Beiträge zur Sozialversicherung etwas geringer aus.

 

Berechnung der Beiträge

Im Gegensatz zu einem Angestellten weißt du als Selbständige/r erst zum Ende des Jahres, wie viel Geld du genau verdient hast. Daher werden die Beiträge zur Sozialversicherung bei dir in zwei Schritten berechnet.

  1. Ähnlich wie bei deiner Stromrechnung werden zunächst vorläufige Beiträge berechnet. In den ersten drei Jahren nach Anmeldung deines Gewerbes richten sich diese nach festgesetzten Mindestbeitragsgrundlagen. Danach orientieren sie sich an den Einnahmen, die du in den ersten drei Jahren erzielt hast.
  2. Die endgültige Berechnung erfolgt nachträglich, sobald der Einkommenssteuerbescheid vorliegt.

Wissenswert: Neben dem Einkommen hängt die Berechnung der Sozialversicherungsabgaben von mehreren Faktoren ab. Mithilfe des Beitragsrechners der SVS kannst du vorab ermitteln, wie hoch dein Beitrag wahrscheinlich sein wird: https://www.svs.at/sva-beitrag/.